Geldauflagen der Justiz
Die Aufnahme des AKZ e. V. in die überregionale Liste für Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen wurde beim OLG München am 07.01.2020 beantragt und zwischenzeitlich bestätigt.
Die Aufnahme des AKZ e. V. in die überregionale Liste für Geldauflagen im Strafverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen wurde beim OLG München am 07.01.2020 beantragt und zwischenzeitlich bestätigt.